Das Gebiet fasst schutzwürdige Abschnitte des Rheins zusammen, die sich durch Flachwasserzonen und strömungsberuhigte Bereiche insbesondere zwischen den Buhnenfeldern auszeichnen. Die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Abgegrenzt ist jeweils der Bereich zwischen dem Ufer und der Hauptfahrrinne. Überwiegend grenzen diese Rheinabschnitte an Naturschutzgebiet an.

Die Rheinabschnitte besitzen besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs- und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richlinie aufgeführten Wanderfische (Lachs, Maifisch, Meerneunauge u.a.), aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potentiell Steinbeißer. Der Rheinstrom ist für NRW von maßgeblicher Bedeutung für die Fischfauna in den Fließgewässersystemen Ruhr, Lippe, Wupper oder Sieg. Er soll mit dem ausgewiesenem Gebiet den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderfische und damit deren Populationen in den genannten Nebenflüssen des Rheins sichern.

Entwicklungsziel ist vor allem der Erhalt von ungestörten Flachwasserzonen und strömungsberuhigten Bereichen sowie von Kolken, um ihre ökologische Funktion zu bewahren. Zudem müssen diese Flächen großräumig vernetzt und weiterentwickelt werden. Hierzu sind Konzepte zur Gestaltung von Buhnenfeldern, Anbindung von Auenbereichen und darin liegenden Stillgewässern sowie die naturnahe Umgestaltung verbauter Flussmündungen zu erstellen und umzusetzen.

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